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Welcher Aufenthaltstitel kommt in Betracht?

Das Aufenthaltsgesetz knüpft nicht an Berufsbilder an, sondern an Merkmale: akademische Ausbildung, Ausbildungsdauer, Arbeitsplatzangebot, festgestellte Anpassungsmaßnahmen, Zustimmung der Bundesagentur. Der Routenfinder fragt diese Merkmale ab und sagt Ihnen zu jeder Route, warum sie passt oder ausscheidet.

Eine Vorprüfung anhand der Merkmale, die das Gesetz nennt. „Weiß ich nicht“ ist eine gültige Antwort und bleibt offen. Es wird nichts gespeichert.

Die passenden Titel erscheinen hier.

So geht es

  1. Merkmale beantwortenZwölf Fragen, jede mit der Norm daneben, aus der sie stammt. Was Sie nicht wissen, lassen Sie offen: „nicht gefragt“ ist eine gültige Antwort und wird auch so ausgewiesen.
  2. Routen mit Ampel lesenVier Routen werden bewertet: Blaue Karte EU (§ 18g Abs. 1), Blaue Karte ohne Hochschulabschluss (§ 18g Abs. 2), Aufenthaltserlaubnis für eine Qualifizierungsmaßnahme (§ 16d Abs. 1) und Anerkennungspartnerschaft (§ 16d Abs. 3). Passende zuerst.
  3. Die Begründung prüfenZu jeder Route steht, welche Voraussetzungen erfüllt sind, welche offen sind und welche sie ausschließen. Ausgeblendet wird keine – „warum nicht“ ist die Frage, die sonst im Support landet.
  4. Gehalt und Gebühren getrennt rechnenBei den beiden Blue-Card-Routen bleibt die Gehaltsschwelle offen; sie hängt an der Beitragsbemessungsgrenze des laufenden Jahres und wird auf der Seite zur Gehaltsgrenze gerechnet. Die Behördengebühren rechnet der Gebührenrechner.

Merkmale statt Berufsbilder

Ein Fahrplan, der die Route am Beruf festmacht, hat für alles außerhalb seiner Liste keine Antwort. Das Gesetz fragt aber nach etwas anderem: ob eine akademische Ausbildung vorliegt (§ 18g Abs. 1 Satz 1 AufenthG), ob die Berufsqualifikation im Erwerbsstaat staatlich anerkannt ist und mindestens zwei Jahre gedauert hat (§ 16d Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AufenthG), ob ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt (Nr. 2), ob der Arbeitgeber für die Nachqualifizierung geeignet ist (Nr. 4).

Deshalb sind es zwölf Merkmale und vier Routen statt vier Berufe. Dieselbe Fragenliste benutzen die App und diese Seite; zwei getippte Listen wären zwei Gelegenheiten, eine Frage anders zu stellen, als das Gesetz sie meint.

Warum „nicht gefragt“ ein eigenes Ergebnis ist

Jede Voraussetzung kennt drei Zustände: erfüllt, nicht erfüllt und nicht gefragt. Der dritte ist kein Mangel der Auskunft, sondern ihr wichtigster Teil. Ein geratenes Ja an einer Voraussetzung, nach der niemand gefragt hat, wäre eine stille Behauptung – und in einem Antrag auf einen Aufenthaltstitel kostet die einen Ablehnungsbescheid.

Eine Route steht deshalb erst dann auf Grün, wenn alle ihre Voraussetzungen nach Ihren Angaben erfüllt sind. Ist auch nur eine offen, sagt die Begründung, welche. Und ist eine ausdrücklich verneint, scheidet die Route aus – auch das mit Nennung der Voraussetzung, an der es liegt.

Drei Titel, über die wir nichts behaupten

Die Aufenthaltszwecke nach § 18a und § 18b AufenthG sowie die Chancenkarte nach § 20a AufenthG stehen als Merkposten in der Antwort, aber ohne Voraussetzungen und ohne Laufzeit. Der Grund ist unbequem und wird trotzdem hingeschrieben: Ihr Wortlaut ist im Haus nicht gegengelesen. Voraussetzungen zu erfinden, damit die Liste vollständig aussieht, wäre bei einem Compliance-Produkt der teuerste Weg zur Vollständigkeit.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG steht dagegen ausdrücklich zur Verfügung: Es ist für die Aufenthaltszwecke nach §§ 16a, 16d, 18a, 18b, 18c Abs. 3 und § 18g AufenthG vorgesehen. Passt Ihre Route dazu, weist der Finder darauf hin.

Häufige Fragen

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Der Finder ist eine Vorprüfung anhand der von Ihnen beantworteten Merkmale; über den Aufenthaltstitel entscheidet die zuständige Ausländerbehörde. Er nennt zu jeder Voraussetzung die Fundstelle, damit Sie und Ihre Beraterin dieselbe Grundlage haben.

Warum wird eine Route angezeigt, die ausscheidet?

Weil die Frage „warum nicht“ sonst offenbleibt. Eine ausgeschiedene Route nennt genau die Voraussetzung, an der es liegt – und oft ist das ein Punkt, den der Arbeitgeber selbst ändern kann, etwa die Vereinbarung nach § 16d Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 AufenthG.

Wird die Gehaltsschwelle mitgeprüft?

Nein. Bei den beiden Blue-Card-Routen bleibt die Gehaltsvoraussetzung offen, weil sie an der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze hängt. Dafür gibt es den eigenen Rechner auf der Seite zur Gehaltsgrenze der Blauen Karte EU.

Warum fehlt die Chancenkarte?

Sie fehlt nicht, sie steht als Merkposten da. Über § 20a AufenthG liegt im Haus keine geprüfte Fassung vor, und ohne die kann diese Vorprüfung nicht sagen, ob die Route in Betracht kommt. Das ist eine ehrliche Lücke und keine Aussage gegen den Titel.

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FachkraftFlow ersetzt keine Rechtsberatung. Die Auswahl ist eine Vorprüfung anhand Ihrer Angaben; über den Aufenthaltstitel entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.