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Die Gehaltsschwelle der Blauen Karte EU

Es ist der einzige Punkt des ganzen Verfahrens, der sich exakt entscheiden lässt, weil er ein Betrag ist: Liegt das Jahresgehalt einen Cent unter der Schwelle des § 18g AufenthG, trägt die Blaue Karte EU nicht. Der Rechner nennt Ihnen den Abstand zur Schwelle, die Fundstelle und den Weg, auf dem Sie gerade sind.

Geprüft wird das Bruttojahresgehalt gegen die Schwelle des § 18g AufenthG. Es wird nichts gespeichert.

Die Schwellen werden geladen …

Ihr Ergebnis erscheint hier.

So geht es

  1. Den Weg wählenVier Wege führen zur Blauen Karte EU: der Regelfall mit Hochschulabschluss, der Engpassberuf einer der zehn ISCO-08-Gruppen, der Berufseinstieg mit einem höchstens drei Jahre alten Abschluss und die IT-Fachkraft ohne Hochschulabschluss. Sie tragen unterschiedliche Schwellen.
  2. Das Jahresgehalt eintragenGerechnet wird auf den Cent. Der Rechner nimmt Ihre Eingabe in Euro entgegen und vergleicht in Cent, weil an dieser Schwelle ein Rundungsschritt über die Ablehnung entscheiden würde.
  3. Den Abstand ablesenSie sehen die Schwelle, Ihr Gehalt und die Differenz. Liegt das Gehalt weniger als zwei Prozent über der Schwelle, sagt das Ergebnis das ausdrücklich: Die Bezugsgröße steigt jedes Jahr, und was heute knapp reicht, reicht im nächsten Jahr womöglich nicht mehr.
  4. Die Zustimmung einplanenNur der Regelfall des § 18g Abs. 1 Satz 1 AufenthG kommt ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit aus. Auf den abgesenkten Wegen ist sie Voraussetzung – mit ihrer eigenen Frist nach § 36 Abs. 2 BeschV.

Das Gesetz nennt keinen Euro-Betrag

§ 18g Abs. 1 Satz 1 AufenthG verlangt ein Gehalt von mindestens 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Der abgesenkte Weg des Satzes 2 und des Absatzes 2 verlangt mindestens 45,3 Prozent. Beides sind Prozentsätze, keine Beträge: Im Gesetz steht die Rechnung, nicht die Zahl.

Die Bezugsgröße wird jedes Jahr neu festgesetzt. Für 2026 nennt § 4 Abs. 1 Nr. 1 SVBezGrV 2026 eine Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € im Jahr, umgerechnet 8.450 € im Monat. Daraus ergeben sich 50.700,00 € für den Regelfall und 45.934,20 € für die abgesenkte Schwelle. FachkraftFlow speichert diese beiden Beträge nirgends, sondern rechnet sie bei jedem Aufruf aus der Bezugsgröße – eine gespeicherte Zahl wäre am 1. Januar still falsch.

Vier Wege, zwei Schwellen

Der Regelfall (§ 18g Abs. 1 Satz 1 AufenthG) setzt eine akademische Ausbildung und eine qualifikationsangemessene Beschäftigung voraus und kommt ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit aus. Die abgesenkte Schwelle des Satzes 2 gilt für Berufe der ISCO-08-Gruppen 132, 133, 134, 21, 221, 222, 225, 226, 23 und 25 (Nr. 1) oder für einen Hochschulabschluss, der nicht mehr als drei Jahre vor der Beantragung erworben wurde (Nr. 2) – beides mit Zustimmung.

Ohne Hochschulabschluss trägt allein § 18g Abs. 2 AufenthG. Er steht nur den ISCO-08-Gruppen 133 und 25 offen, verlangt zusätzlich Berufserfahrung von drei Jahren und ebenfalls die Zustimmung der Bundesagentur. Die Gruppennummern stehen hier ohne deutsche Bezeichnung: Die amtlichen Gruppentitel sind im Haus nicht belegt, und ein selbst getippter Klartext würde von einer Behörde als amtlich gelesen.

Was der Rechner ausdrücklich nicht entscheidet

Geprüft wird hier die Gehaltsschwelle und sonst nichts. Ob die Beschäftigung der Qualifikation angemessen ist, ob ein Ablehnungsgrund nach § 19f Abs. 1 und 2 AufenthG vorliegt und ob die Bundesagentur für Arbeit zustimmt, entscheidet die zuständige Stelle. Ein grünes Ergebnis heißt also: An diesem einen Punkt scheitert der Antrag nicht.

Die ISCO-Gruppe wird über das Präfix zugeordnet, weil die Systematik hierarchisch ist: Ein vierstelliger Code, der mit 25 beginnt, liegt in der Gruppe 25. Die Gruppe 22 als Ganzes steht dagegen nicht im Gesetz, sondern nur 221, 222, 225 und 226 – ein Code aus 223 fällt deshalb richtigerweise durch, auch wenn er dem Wortsinn nach benachbart aussieht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Gehaltsschwelle 2026?

Im Regelfall 50.700,00 € im Jahr (50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, § 18g Abs. 1 Satz 1 AufenthG), auf dem abgesenkten Weg 45.934,20 € (45,3 Prozent, § 18g Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 AufenthG). Grundlage ist die Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 SVBezGrV 2026.

Warum steht die Zahl nicht im Aufenthaltsgesetz?

Weil § 18g AufenthG an die jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung anknüpft und die jedes Jahr neu festgesetzt wird. Im Gesetz stehen deshalb nur die Prozentsätze; der Betrag ergibt sich erst aus der Verordnung des jeweiligen Jahres.

Wann gilt die abgesenkte Schwelle von 45,3 Prozent?

Bei einem Beruf aus den ISCO-08-Gruppen 132, 133, 134, 21, 221, 222, 225, 226, 23 oder 25 (§ 18g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG), bei einem Hochschulabschluss aus den letzten drei Jahren (Nr. 2) und für IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss in den Gruppen 133 und 25 (§ 18g Abs. 2 AufenthG). In allen drei Fällen ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit Voraussetzung.

Das Gehalt liegt knapp über der Schwelle – reicht das?

Für den laufenden Antrag ja, denn maßgeblich ist die Schwelle des Jahres. Der Rechner weist Sie trotzdem darauf hin, wenn der Abstand unter zwei Prozent liegt: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt regelmäßig, und bei der nächsten Verlängerung wird gegen die dann geltende Schwelle gemessen.

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Aus der Beitragsbemessungsgrenze gerechnet, nicht aus einer gespeicherten Zahl · Fundstelle an jedem Betrag · Ohne Konto, es wird nichts gespeichert

FachkraftFlow ersetzt keine Rechtsberatung. Geprüft wird ausschließlich die Gehaltsschwelle des § 18g AufenthG; über die Blaue Karte EU entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.