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Start · Berufserlaubnis und Approbation für ärztliche Fachkräfte

Berufserlaubnis und Approbation für ärztliche Fachkräfte

Ein ärztlicher Fall läuft über zwei berufsrechtliche Stufen und einen Aufenthaltstitel, und die Zuständigkeiten liegen bei drei verschiedenen Stellen. FachkraftFlow hält die Stufen zusammen, dokumentiert die Nachweise – und schweigt an den Stellen, an denen im Haus keine geprüfte Angabe vorliegt.

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Nachweise und Termine an einem Fall · Keine Zahl ohne Fundstelle, lieber gar keine · Server in Deutschland

So geht es

  1. Dossier und ÜbersetzungenMedizinisches Diplom und Approbationsurkunde aus dem Herkunftsland beglaubigt übersetzt, dazu das Curriculum der Ausbildung, Führungszeugnis und der Nachweis über die einwandfreie Berufsausübung. Die Mappe hängt am Fall und nicht in einem Mailverlauf.
  2. Berufserlaubnis beantragenDer Fahrplan der Marke setzt die Berufserlaubnis vor die Approbation: Sie ist der Schritt, unter dem die ärztliche Tätigkeit aufgenommen werden kann, während das Hauptverfahren läuft. Zuständigkeit und Anforderungen richten sich nach dem jeweiligen Land.
  3. Sprachprüfung einplanenDie Fachsprachprüfung bei der zuständigen Ärztekammer ist ein eigener Termin mit eigener Vorbereitungszeit. Sie gehört in die Zeitachse und nicht in die Restliste – ihr Termin bestimmt oft den ganzen Fahrplan.
  4. Approbation und Aufenthalt zusammenführenDie Approbation folgt dem Fahrplan der Marke über die Kenntnisprüfung. Parallel dazu läuft der Aufenthaltstitel; welcher in Betracht kommt, klärt der Routenfinder anhand der Merkmale des Falls.

Zwei berufsrechtliche Stufen, ein Fahrplan

Der Fahrplan der Marke trennt Berufserlaubnis und Approbation und plant sie nacheinander: erst der Antrag auf Berufserlaubnis mit dem übersetzten Dossier, dann die Tätigkeit unter dieser Erlaubnis, dann Fachsprachprüfung und Kenntnisprüfung, am Ende die Approbation. Für die Gesamtdauer rechnet er mit 12 bis 15 Monaten. Das ist ein Planwert aus dem Verfahren, keine Frist – niemand kann sich darauf berufen.

Was FachkraftFlow dabei leistet, ist die Dokumentation: welcher Nachweis wann vorliegen muss, welcher Termin ansteht, welcher Schritt noch offen ist. Was es nicht leistet, ist eine Aussage darüber, wie eine Kammer im Einzelfall entscheidet.

Was hier bewusst nicht steht

Diese Seite trägt als einzige der FachkraftFlow-Vorgangsseiten keinen Rechner, und das hat einen Grund: Für das ärztliche Verfahren liegt im Haus keine gegengelesene Frist, keine Gebühr und keine Schwelle vor. Ein Rechner ohne belegte Norm wäre eine Zahl mit Nachkommastellen und ohne Grundlage – bei einem Titel, an dem eine Berufsausübung hängt, ist das der teuerste Fehler.

Ebenso wenig nennt diese Seite die zuständige Stelle, die Höhe der Kammergebühren oder ein verlangtes Sprachniveau. All das ist Landes- und Kammerrecht und wechselt; belegt ist es im Haus nicht. Wer eine dieser Angaben braucht, holt sie bei der zuständigen Stelle ein und hält sie im Fall fest – dann steht sie beim nächsten Mal bereit.

Der Aufenthaltstitel ist eine eigene Frage

Berufsrecht und Aufenthaltsrecht laufen getrennt. Welcher Titel in Betracht kommt, hängt an den Merkmalen des Falls: eine akademische Ausbildung, eine qualifikationsangemessene Beschäftigung und ein ausreichendes Gehalt führen zur Blauen Karte EU (§ 18g Abs. 1 AufenthG); liegt eine Feststellung von Anpassungsmaßnahmen vor, kommt § 16d Abs. 1 AufenthG in Betracht, ohne eine solche Feststellung die Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Abs. 3 AufenthG.

Für alle diese Zwecke steht das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG offen – es ist für die Aufenthaltszwecke nach §§ 16a, 16d, 18a, 18b, 18c Abs. 3 und § 18g AufenthG vorgesehen und kostet 411 € (§ 47 Abs. 1 Nr. 15 AufenthV). Bei einem Fall mit Familiennachzug ist das oft der Punkt, an dem sich die Gebühr rechnet.

Häufige Fragen

Wie lange dauert der Weg zur Approbation?

Der Fahrplan der Marke rechnet mit 12 bis 15 Monaten von der Dossier-Erstellung bis zur Approbation. Das ist ein Planwert aus dem Verfahren und keine Frist; die tatsächliche Dauer hängt an der zuständigen Stelle und an den Prüfungsterminen.

Warum trägt diese Seite keinen Rechner?

Weil für das ärztliche Verfahren im Haus keine gegengelesene Frist, Gebühr oder Schwelle vorliegt. Eine gerechnete Zahl ohne belegte Norm wäre schlechter als keine. Für Aufenthaltstitel, Behördengebühren und die Fristen des Anerkennungsverfahrens gibt es die Rechner auf den übrigen Seiten.

Welche Unterlagen werden gebraucht?

Der Fahrplan der Marke führt das medizinische Diplom und die Approbationsurkunde aus dem Herkunftsland in beglaubigter Übersetzung, das Curriculum der Ausbildung, den Nachweis über die einwandfreie Berufsausübung, das Führungszeugnis und den Nachweis der Fachsprachprüfung.

Welcher Aufenthaltstitel passt?

Das entscheidet sich an den Merkmalen des Falls, nicht am Berufsbild. Der Routenfinder prüft Blaue Karte EU, Qualifizierungsmaßnahme und Anerkennungspartnerschaft nebeneinander und nennt zu jeder Route die erfüllten und die offenen Voraussetzungen.

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FachkraftFlow ersetzt keine Rechtsberatung. Über Berufserlaubnis und Approbation entscheidet die zuständige Stelle des jeweiligen Landes; Verfahrensdauern sind Planwerte und können im Einzelfall abweichen.