Montage ins Ausland: SIPSI, Limosa und die Gastland-Meldepflichten
Entsendung 31. Juli 2026 · 7 Min. Lesezeit · FachkraftFlow RedaktionDie A1-Bescheinigung ist beantragt, der Mitarbeiter fährt Montag über die Grenze — fertig? Leider nein. Viele Einsatzländer verlangen zusätzlich eine eigene Vorabmeldung der Montage, mit eigenem Portal, eigener Frist und eigenen Kontrollen. Wer nur die A1 im Blick hat, übersieht die Hälfte der Pflichten.
Dieser Beitrag zeigt, welche Meldeverfahren in den wichtigsten Einsatzländern gelten, was die Entsenderichtlinie an Mindestbedingungen verlangt und wie eine sauber vorbereitete Montage abläuft.
Warum die A1 allein nicht reicht
Zwei Pflichten laufen parallel, und sie haben nichts miteinander zu tun. Die A1-Bescheinigung nach Art. 12 VO (EG) Nr. 883/2004 regelt die Sozialversicherung: Sie weist nach, dass der Mitarbeiter in Deutschland versichert bleibt. Die Gastland-Meldung dagegen folgt aus der Entsenderichtlinie (96/71/EG in der Fassung der Richtlinie (EU) 2018/957): Das Gastland will wissen, wer wann wo auf seinem Territorium arbeitet — und dass seine Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden.
Konkret: Eine SIPSI-Meldung für Frankreich ersetzt keine A1, und eine vorhandene A1 ersetzt keine SIPSI-Meldung. Bei einer Kontrolle auf der Baustelle wird nach beidem gefragt — plus den mitgeführten Unterlagen wie Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen.
Die Meldeportale der wichtigsten Einsatzländer
Die Verfahren heißen je nach Land anders, folgen aber demselben Muster: vor Arbeitsbeginn online melden, Bestätigung beim Einsatz dabei haben. Der Überblick über die häufigsten Ziele deutscher Montageteams:
| Land | Meldeverfahren | Frist |
|---|---|---|
| Frankreich | SIPSI — déclaration préalable de détachement (sipsi.travail.gouv.fr) | vor Arbeitsbeginn |
| Belgien | Limosa-1-Meldung (limosa.be) | vor Arbeitsbeginn |
| Niederlande | Meldeportal postedworkers.nl | vor Arbeitsbeginn |
| Schweiz | Online-Meldeverfahren für Kurzentsendungen bis 90 Tage pro Kalenderjahr (sem.admin.ch) | vor Arbeitsbeginn |
| Italien | Vorabmeldung an das Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali | bis zum Vortag des Arbeitsbeginns |
| Tschechien | Meldung an das Staatliche Arbeitsinspektorat (SÚIP, suip.cz) | vor Arbeitsbeginn |
| Dänemark | Registrierung im RUT-Register (businessindenmark.virk.dk) | vor Arbeitsbeginn |
| Polen | Entsendemeldung (oświadczenie) über biznes.gov.pl | vor Arbeitsbeginn |
| Österreich | kein Zentralportal — Dokumentations-/Meldepflichten branchenabhängig; A1 und Lohnunterlagen im Original mitführen | — |
| Spanien, Luxemburg | kein zentrales Vorab-Meldeportal — branchenspezifische Pflichten prüfen | — |
„Kein Zentralportal" heißt übrigens nicht „keine Pflichten": Österreich etwa gilt bei Kontrollen als streng und verlangt die vollständige Dokumentation — nur eben ohne einheitliches Vorab-System. Im Zweifel branchenabhängig prüfen, was für den konkreten Einsatz gilt.
Mindestbedingungen des Gastlands
Hinter den Meldeverfahren steht die Kernforderung der Entsenderichtlinie: Wer entsendet wird, hat Anspruch auf die Mindestbedingungen des Gastlands — vor allem den dortigen Mindestlohn und die Kernarbeitsbedingungen. Für Frankreich heißt das: SMIC einhalten. Für Belgien: die Mindestlöhne der zuständigen paritätischen Kommission. Für die Niederlande, Polen, Tschechien und Spanien: der jeweilige gesetzliche Mindestlohn.
Für deutsche Arbeitgeber ist das selten ein Gehaltsproblem — die deutschen Sätze liegen meist darüber. Es ist aber ein Dokumentationsproblem: Bei einer Kontrolle muss belegt werden können, dass die Bedingungen stimmen. Deshalb gehören Arbeitsvertrag und aktuelle Lohnabrechnungen in die Mappe, die der Mitarbeiter dabei hat.
Kontrollen und Bußgelder — ehrlich eingeordnet
Geahndet wird im Gastland, und die Kontrolldichte unterscheidet sich deutlich: Frankreich und Österreich gelten als streng, die Niederlande, Tschechien, Dänemark und Polen als mittel. Zu den Größenordnungen kursieren viele Zahlen — belastbar sind nur wenige. Die folgenden Angaben stammen aus Medienberichten und Branchenquellen, sind Praxis-Hinweise ohne Gewähr und können sich ändern:
| Land | Berichtete Größenordnung | Kontrolldichte |
|---|---|---|
| Frankreich | rund 3.269 € je fehlender A1-Bescheinigung | streng |
| Österreich | ca. 1.000–10.000 € je Fall | streng |
| Belgien | je nach Verstoß bis zu mehreren tausend Euro pro Fall | streng |
| Schweiz | je nach Kanton und Verstoß bis zu mehreren tausend Franken pro Fall | streng |
| Niederlande, Italien, Polen, Tschechien, Dänemark, Spanien, Luxemburg | je nach Verstoß bis zu mehreren tausend Euro pro Fall | mittel |
Entscheidend ist der Befund aus der Praxis: Teuer wird es, wenn mehrere Versäumnisse zusammentreffen — keine A1, keine Meldung, keine Dokumente. Ein einzelner formaler Fehler bei sonst sauberem Papierstand endet dagegen meist mit einer Belehrung und der Aufforderung zur Nachholung. Die beste Bußgeld-Vermeidung ist keine Abwägung „wie streng wird schon kontrolliert", sondern die vollständige Mappe.
Praxis-Beispiel: Elektriker, drei Tage Baustelle Lyon
Der Kernfall, um den es fast immer geht: Ein Elektriker eines deutschen Betriebs soll drei Tage auf einer Baustelle in Lyon aushelfen. Der Ablauf, wenn es sauber läuft:
| Wann | Schritt |
|---|---|
| sofort nach Disposition | A1-Bescheinigung elektronisch beantragen (über Lohnbüro/sv.net) |
| vor Arbeitsbeginn | SIPSI-Vorabmeldung für Frankreich absenden, Bestätigung speichern |
| vor der Abreise | Mappe prüfen: A1 bzw. Antragsbestätigung, SIPSI-Bestätigung, Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung |
| während des Einsatzes | SMIC-konforme Vergütung sicherstellen und dokumentieren |
| nach dem Einsatz | Nachweise ablegen — bei Nachfragen der französischen Kontrolldienste |
Drei Tage, zwei Pflichten, eine Mappe. Der Aufwand liegt unter einer Stunde — das Risiko ohne diese Stunde bei mehreren tausend Euro.
Checkliste für die nächste Auslandsmontage
- A1-Bescheinigung beantragen (elektronisch über sv.net/Entgeltabrechnungsprogramm) — vor der Abreise
- Gastland-Meldeverfahren erledigen: SIPSI, Limosa-1, postedworkers.nl & Co. — Frist fast immer „vor Arbeitsbeginn"
- Bei Ländern ohne Zentralportal (Österreich, Spanien, Luxemburg): branchenspezifische Pflichten prüfen
- Mindestlohn und Kernarbeitsbedingungen des Gastlands einhalten und dokumentieren
- Mappe mitführen: A1 bzw. Antragsbestätigung, Meldebestätigung, Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen
- Nachweise nach dem Einsatz aufbewahren; Entsendungsdauer dokumentieren (24-Monats-Grenze)
In FachkraftFlow ist genau diese Abfolge als Checkliste hinterlegt: Land wählen, Zeitraum eintragen — die App zeigt das passende Meldeverfahren mit Link und Frist, führt den A1-Status von „offen" über „beantragt" bis „vorhanden" und warnt per Fristen-Ampel, wenn die Abreise naht und etwas fehlt.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verfahren, Fristen und Bußgeld-Angaben sind Praxis-Hinweise aus Berichten und Branchenquellen ohne Gewähr; maßgeblich ist das Recht des jeweiligen Gastlands.