Blaue Karte EU: die Gehaltsschwelle ist eine Rechnung
5. September 2026 · 5 Min. Lesezeit · FachkraftFlow RedaktionDie Gehaltsschwelle der Blauen Karte EU ist ein Prozentsatz und kein Betrag: 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung im Regelfall, 45,3 Prozent für die genannten Berufsgruppen und Berufseinsteiger.
Die Gehaltsschwelle der Blauen Karte EU steht in keinem Gesetz als Betrag. § 18g AufenthG nennt einen Prozentsatz der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, und diese Bezugsgröße wechselt jedes Jahr. Für 2026 liegt sie bei 101.400 Euro; daraus ergeben sich 50.700,00 Euro im Regelfall und 45.934,20 Euro im abgesenkten Fall. Dieser Beitrag erklärt, welcher der beiden Sätze wann gilt und warum an dieser Stelle auch die Zustimmung der Bundesagentur hängt.
Zwei Sätze, zwei Verfahren
§ 18g Abs. 1 Satz 1 AufenthG verlangt im Regelfall ein Gehalt von mindestens 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Dieser Weg läuft ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
§ 18g Abs. 1 Satz 2 AufenthG senkt die Schwelle auf 45,3 Prozent, verlangt dafür aber die Zustimmung der Bundesagentur. Der abgesenkte Satz gilt für Berufe bestimmter ISCO-08-Gruppen sowie für Berufseinsteiger, deren Hochschulabschluss höchstens drei Jahre alt ist.
| Fall | Satz | Betrag 2026 | Zustimmung der Bundesagentur |
|---|---|---|---|
| Regelfall, § 18g Abs. 1 Satz 1 | 50 % der BBG | 50.700,00 Euro | nein |
| Engpassberufe und Berufseinsteiger, § 18g Abs. 1 Satz 2 | 45,3 % der BBG | 45.934,20 Euro | ja |
| IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss, § 18g Abs. 2 | 45,3 % der BBG | 45.934,20 Euro | ja |
Für 2026 beträgt die jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung 101.400 Euro (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 SVBezGrV 2026).
Eine Zahl aus einem Vorjahr ist deshalb kein Richtwert, sondern schlicht falsch. FachkraftFlow führt die Bezugsgröße als Stammdatum und rechnet sie jedes Jahr neu.
Welche Berufe der abgesenkte Satz erfasst
§ 18g Abs. 1 Satz 2 AufenthG nennt die ISCO-08-Gruppen 132, 133, 134, 21, 221, 222, 225, 226, 23 und 25. Dahinter stehen unter anderem Führungskräfte in Produktion, Informations- und Kommunikationstechnik sowie in sozialen Diensten, ferner naturwissenschaftliche und technische Berufe, Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte, Tierärzte, Apothekerinnen, Lehrkräfte und die Berufe der Informations- und Kommunikationstechnik.
§ 18g Abs. 2 AufenthG öffnet denselben Satz für IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss, allerdings enger: nur in den Gruppen 133 und 25 und nur mit einschlägiger Berufserfahrung. Wer diesen Weg gehen will, prüft die Gruppenzuordnung vor der Vertragsunterschrift, nicht danach.
- Bezugsgröße feststellen Jährliche Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung für das Jahr der Erteilung.
- Beruf einordnen Fällt die Tätigkeit in eine der genannten ISCO-08-Gruppen? Ist der Abschluss höchstens drei Jahre alt?
- Satz wählen 50 Prozent ohne Zustimmung, 45,3 Prozent mit Zustimmung der Bundesagentur.
- Bruttojahresgehalt gegenrechnen Das vereinbarte Gehalt muss die Schwelle erreichen, nicht sie annähernd erreichen.
Warum in Cent gerechnet wird
45,3 Prozent von 101.400 Euro sind 45.934,20 Euro. Diese Zahl entsteht in einer Software nicht von selbst richtig: Eine Multiplikation von 101400 mit 0.453 ist in Gleitkommaarithmetik nicht exakt, und wer das Ergebnis anschließend rundet, kann bei genau treffenden Gehältern auf der falschen Seite der Schwelle landen.
FachkraftFlow rechnet die Schwelle deshalb in Cent. Das klingt nach einer Kleinigkeit und ist keine: Ein Gehalt, das die Schwelle um wenige Cent verfehlt, verfehlt sie, und die Ablehnung kommt erst nach Wochen.
Die Zustimmung selbst hat eine eigene Frist: Nach § 36 Abs. 2 Satz 1 BeschV gilt sie als erteilt, wenn die Bundesagentur sich nicht binnen zwei Wochen meldet; in den Fällen des § 18g Abs. 4 AufenthG und des § 81a AufenthG verkürzt Satz 2 das auf eine Woche. Was daraus für den Zeitplan folgt, steht in unserem Beitrag zur Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Was die Schwelle nicht ersetzt
Das Gehalt ist eine von mehreren Voraussetzungen. Daneben stehen der Hochschulabschluss oder die gleichwertige Qualifikation, der konkrete Arbeitsvertrag und die übrigen Erteilungsvoraussetzungen des Aufenthaltsrechts. Wer die Schwelle erreicht, hat damit noch keinen Anspruch begründet.
- Die Schwelle bemisst sich am Bruttojahresgehalt aus dem konkreten Arbeitsvertrag.
- Die Zuordnung zur ISCO-08-Gruppe richtet sich nach der Tätigkeit, nicht nach der Stellenbezeichnung im Vertrag.
- Die Gebühren des Verfahrens stehen in der AufenthV: 100 Euro für die Erteilung einer Blauen Karte EU (§ 45 Nr. 1), 75 Euro für das nationale Visum der Kategorie D (§ 46 Abs. 2 Nr. 1).
FachkraftFlow rechnet die Schwelle je Fall und weist beide Sätze aus, damit sichtbar bleibt, ob die Route mit oder ohne Zustimmung läuft. Die Verfahrenszeiten der Zeitachse sind dabei Planwerte und keine behördlichen Fristen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Gehaltsgrenze der Blauen Karte EU 2026?
Im Regelfall 50.700,00 Euro Bruttojahresgehalt, das sind 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung von 101.400 Euro für 2026 (§ 18g Abs. 1 Satz 1 AufenthG). Der abgesenkte Satz von 45,3 Prozent ergibt 45.934,20 Euro.
Wer bekommt den abgesenkten Satz?
Beschäftigte in den ISCO-08-Gruppen 132, 133, 134, 21, 221, 222, 225, 226, 23 und 25 sowie Berufseinsteiger, deren Hochschulabschluss höchstens drei Jahre alt ist (§ 18g Abs. 1 Satz 2 AufenthG). IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss kommen nach § 18g Abs. 2 AufenthG in Betracht, aber nur in den Gruppen 133 und 25 und mit Berufserfahrung.
Braucht die Blaue Karte EU die Zustimmung der Bundesagentur?
Beim Regelsatz von 50 Prozent nicht. Der abgesenkte Satz von 45,3 Prozent setzt die Zustimmung voraus. Sie gilt nach § 36 Abs. 2 Satz 1 BeschV als erteilt, wenn sich die Bundesagentur nicht binnen zwei Wochen meldet.
Warum ändert sich die Zahl jedes Jahr?
Weil das Gesetz keinen Betrag nennt, sondern einen Prozentsatz der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Diese Bezugsgröße wird jährlich neu festgesetzt; für 2026 beträgt sie 101.400 Euro.
Das Wichtigste in Kürze
Die Gehaltsschwelle der Blauen Karte EU ist ein Prozentsatz und kein Betrag: 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung im Regelfall, 45,3 Prozent für die genannten Berufsgruppen und Berufseinsteiger.
Für 2026 bedeutet das bei einer Bezugsgröße von 101.400 Euro 50.700,00 Euro beziehungsweise 45.934,20 Euro. Der abgesenkte Satz kostet die Zustimmung der Bundesagentur, die nach zwei Wochen ohne Antwort als erteilt gilt.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verfahrenszeiten sind Richtwerte und können im Einzelfall abweichen.